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Das Förderprojekt lief erfolgreich von 2013 bis 2022 und befindet sich aktuell in der Abwicklung. 

Es können keine Anträge mehr gestellt und keine Projekte mehr gefördert werden.


 

Archiv der Projektförderung

GRUNDLEGENDE ANFORDERUNGEN AN EINE PROJEKTFÖRDERUNG

  • Außerunterrichtliches partizipatives Kunstprojekt
  • Neuartiges (= zusätzliches) Projekt kultureller Bildung
  • Drei Bündnispartner*innen arbeiten zusammen
  • Antragstellende Organisation/Initiative ist gemeinnützig und keine Schule
  • Kostenfreie Eigenleistungen der Bündnispartner*innen werden miteingebracht
  • Fokus Kinder/Jugendliche mit erschwertem Zugang zu Kunst und Kultur
  • Arbeit mit Ø 15 Teilnehmenden, auch in Kleingruppen möglich (pandemiebedingte Änderungen nach Absprache)
  • Altersstufe zwischen 6 und 18 Jahren
  • Förderdauer 5 bis max. 12 Monate

BASICS

Kinder und Jugendlichen als Expert*innen ihrer eigenen Sache entwickeln und präsentieren eine eigene künstlerische Produktion begleitet von Künstler*innen und/oder Kulturpädagog*innen. Soziokulturell Agieren heißt dabei, dass die Arbeit sich an den Stärken orientiert und wertschätzend ist. Alltag und Sozialraum der Zielgruppe werden einbezogen, die aktiv am Projekt beteiligt wird. Die Beschreibung des Sozialraums, in dem das Projekt umgesetzt wird, ist dafür zentral. Das maximale Förderalter beträgt 18 Jahre.

Die Beantragung erfolgt schwerpunktmäßig für eine der drei Altersgruppen:

a) 6 bis 11 Jahre
b) 12 bis 14 Jahre
c) 15 bis 18 Jahre

Bei der Beantragung einer Maßnahme erfolgt die formale Zuordnung zu einem der fünf künstlerischen Schwerpunkte:

  1. Darstellende Kunst
  2. Medienarbeit
  3. Bildende Kunst
  4. Literatur
  5. Musikperformance

Grundlagen

Es ist von einer Kerngruppe von Ø 15 Kindern/Jugendlichen auszugehen, mit denen als Gesamtgruppe oder in künstlerischen Kleingruppen gearbeitet wird – pandemiebedingt kann die Gruppengröße in Absprache mit dem Projektbüro verringert werden. ­­­­­­Die Angebote richten sich schwerpunktmäßig an Kinder /Jugendliche, die in einer der im Nationalen Bildungsbericht beschriebenen drei Risikolagen mit geringeren Bildungschancen aufwachsen:

  • geringes Einkommen der Eltern (finanzielles Risiko)
  • geringe Ausbildung der Eltern (Risiko der Bildungsferne)
  • Arbeitslosigkeit der Eltern oder eines Elternteils (soziales bzw. wirtschaftliches Risiko)

Es ist sicherzustellen, dass mindestens eines der o.g. Kriterien auf die Mehrheit der am Projekt beteiligten Kinder/Jugendlichen zutrifft. Geflüchtete Kinder und Jugendliche zählen ebenfalls zur Zielgruppe. Die Beschreibung des Sozialraums, in dem das Projekt umgesetzt wird, ist dafür zentral.

Es wird in Gruppen gearbeitet, die Möglichkeit von Einzelunterricht besteht nicht. Auch bei der Arbeit mit mehreren Kleingruppen stehen Projektaktivitäten und Workshops in Zusammenhang zueinander. Wenn verschiedene Workshops mit unterschiedlichen Gruppen stattfinden, müssen die Ergebnisse spätestens in gemeinsamen Endproben bzw. zu einer gemeinsamen Präsentation zusammengeführt werden. Wichtiger Fokus ist die partizipativ aufgefasste künstlerische und pädagogische Erarbeitungsphase, in der die Teilnehmenden und ihre Lebenswelt prozessorientiert im Mittelpunkt stehen. Die Workshops werden von Künstler*innen bzw. Kulturpädagog*innen geleitet, die den künstlerischen Anspruch der Projekte gewährleisten und ggf. durch pädagogische Fachkräfte begleitet werden. Die Pädagog*innen haben eine geringere Stundenanzahl und sind je nach Bedarf temporär in den Workshops zugegen.

Förderdauer

Frühestmöglicher Projektbeginn ist beim Kurzformat Ferienwerkstatt Juni 2021, bei den Langformaten kompakt und makro September 2021. Spätestes Projektende ist immer der 31. August 2022. Beachten Sie die Laufzeit Ihres gewählten Formates (5 bis 12 Monate)!

Wofür können konkret Fördermittel beantragt werden?

Förderfähig sind Honorare, Aufwandsentschädigungen und Sachausgaben. Die konkreten Förderhöhen dieser Positionen entnehmen Sie dem jeweiligen Finanzplan des gewählten Formats. Die Finanzpläne sind Musterkalkulationen und sollen projektspezifisch angepasst werden, dürfen aber die maximale Förderhöhe nicht überschreiten. Koordination und Administration sind in Eigenleistung zu erbringen bzw. werden mit einer Verwaltungspauschale von 5 % der tatsächlich anerkannten Ausgaben nach Projektende vergütet.

Inhaltliche Ausrichtung der Projekte

Ob Graffitiwerkstatt, Theaterstück, Hiphop-Musical, Skulpturen-Ausstellung oder Radiobeitrag – möglich sind Produktionen aller künstlerischer und medialer Sparten, die mit einer Kerngruppe über einen längeren Zeitpunkt entstehen. Verbindliche Vorgabe ist, dass es einen niedrigschwelligen Ersteinstieg gibt (Schnupperworkshops) und dass am Ende des Prozesses ein wie auch immer geartetes Produkt entsteht, das öffentlich präsentiert wird und das die Jugendlichen „ins Zentrum“ der Aufmerksamkeit rückt. Die Teilnehmenden werden in den Angeboten selber künstlerisch tätig. Die reine Organisation eines Festivals ist z.B. nicht förderfähig. Neben einem thematischen Schwerpunkt ist die Beschäftigung mit den Fragen zentral: Was interessiert die Kinder/Jugendlichen, was bewegt und berührt sie? Welche Vorstellungen haben sie von sich und der Zukunft? Wie wollen sie ihren Lebensweg gestalten? Und vielleicht auch: Was wollen sie in der Gesellschaft verändern? Gruppenentwicklung, individuelle Bedürfnisse und aktuelle Geschehnisse nehmen einen hohen Stellenwert im Zusammenspiel von künstlerischen und pädagogischen Kompetenzen der Honorarkräfte ein.

Zu berücksichtigen sind Qualitätsmerkmale kultureller Jugendbildung wie Stärken- und Prozessorientierung, Ganzheitlichkeit, positive Beeinflussung der Selbstwirksamkeit und insbesondere auch die Partizipation der Teilnehmenden bei der Ausgestaltung der Angebote. Wünschenswert ist eine soziokulturelle Ausrichtung, z.B. durch Niedrigschwelligkeit des Angebots, der Nähe zur Lebenswelt der Jugendlichen oder ein gesellschaftspolitisch relevanter thematischer Rahmen.

Coronabedingte Förderspezifika

Die Entwicklung der Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie ist aktuell nicht vorhersehbar. Es gelten jeweils die Vorgaben in Ihrem Bundesland. Planen Sie Ihr Projekt so, dass es zwischenzeitlich pausieren kann oder dass Sie ein hybrides Übergangsformat umsetzen können. Sie können z.B. Projektinhalte in den digitalen Raum verlegen, analoge Post verschicken oder weitere coronasichere Projektinhalte vordenken. Natürlich können Sie auch Hygienemittel und weitere Verbrauchsmaterialien in Ihre Finanzkalkulation mitaufnehmen. Bei benötigter Technik gilt im Sinne der Wirtschaftlichkeit die Leihe vor dem Ankauf. Software, die für das Gelingen des Projekts notwendig ist, kann gefördert werden.

Wird im laufenden Projekt ein erneuter Lockdown beschlossen, können 50% der geplanten Honorare für die im ursprünglichen Veranstaltungsplan aufgeführten Veranstaltungen an die Honorarkräfte ausgezahlt werden, sofern ein Honorarvertrag vor dem Lockdown abgeschlossen wurde. Für die vorbereitende Tätigkeit der Honorarkräfte für Übergangsformate können Honorare in angemessenem Rahmen mit reduziertem Stundensatz abgerechnet werden (Absprache mit dem Projektbüro). Weitere Infos siehe FAQ.

Wer kann einen Antrag stellen?

Die Projekte werden von einem lokalen „Bündnis für Bildung“ umgesetzt. Ein*e Partner*in übernimmt dabei die Federführung als Antragsteller*in und LetztZuwendungsEmpfänger*in (LZE).

Ein Antrag kann von Vereinen oder anderen Non-Profit-Organisationen und kommunalen Einrichtungen gestellt werden, die in der Lage sind, als strukturelle Eigenleistung die notwendigen Zugänge für die Durchführung von kulturellen Maßnahmen mit Kindern/Jugendlichen über einen mehrmonatigen Zeitraum regelmäßig und kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Einbringung von Personal (Buchhaltung o. ä.) gilt ebenfalls als kostenfreie Eigenleistung.

Die antragstellende Einrichtung/Organisation muss gemeinnützig sein und über eine eigene Rechtsform verfügen.

Schulen, Wirtschaftsunternehmen, Medienbetriebe, Ämter, kommunale Verwaltungen, Räte / Gruppen / Gremien ohne eigene Rechtsform können Bündnispartner*innen, jedoch nicht federführende Antragsteller*innen sein. Einzelpersonen können weder Antragsteller*in noch Bündnispartner*in sein. Die Antragstellung ist selbstverständlich auch für Initiativen oder Organisationen möglich, die kein Mitglied im Bundesverband Soziokultur e.V. sind.

Wie setzt sich ein lokales Bündnis zusammen?

Ein lokales Bündnis für Bildung besteht aus mindestens drei Bündnispartner*innen. Die Bündnispartner*innen repräsentieren i. d. R. eine Organisation wie einen Verein, eine Schule oder eine andere Einrichtung, die mit verantwortlich handelnden Personen zur gelungenen Projektumsetzung beitragen. Infrastrukturelle kostenfreie Eigenleistungen werden von den Bündnispartner*innen in angemessenem Rahmen erwartet. Die Partner*innen müssen aus unterschiedlichen Bereichen kommen, mindestens eine*r davon aus dem (Jugend-) Kulturbereich. Eine ausschließliche Zusammenarbeit mit zwei Schulen ist z.B. nicht möglich (s.u.). Lokal ist als „vor Ort“ zu verstehen und ist idealer Weise im Sozialraum der Teilnehmenden verorte. Die lokale Verortung ist in Einzelfällen unterschiedlich auslegbar (z.B. Stadtstaaten, ländlicher Raum oder Grenzregionen). In begründeten Fällen kann auch ein*e überregionale*r Bündnispartner*in mit im Bündnis aktiv sein.

NEU Überregionale Antragstellende

Zur Entlastung lokaler Akteur*innen können überregionale Einrichtungen Sammelanträge für mehrere lokale Projekte stellen. Dies kann bspw. eine Musikschule, Bibliothek, ein Museum oder ein geeigneter Verein sein. Der*die überregionale Bündnispartner*in muss nicht lokal verankert sein, es kann auch eine Einrichtung auf Landesebene sein, bspw. eine übergeordnete Fachstelle oder Träger*in eines Netzwerks. Die überregionalen Partner*innen bilden dann mit zwei weiteren lokalen Partner*innen ein Bündnis.

Wichtige Bündnispartner*innen für die Gewinnung von Teilnehmenden und die Gewährleistung der sozialräumlichen Ausrichtung können sein: Schulen, Träger der Gemeinwesenarbeit und der Kinder- und Jugendhilfe, migrantische Selbstorganisationen, Arbeitslosenverbände, kirchliche Träger, Bürgervereine und -stiftungen, Wohlfahrtsverbände, Sportvereine, Fanprojekte, Jugendarbeit von Rettungsdiensten, Jugendmigrationsdienste, Jugendverbände, Jugendbildungsstätten, jugendkulturelle Initiativen, Freizeitklubs, Nachbarschaftsheime, Bürger- und Mehrgenerationen-häuser. Wichtige Partner*innen können aber auch aus der kommunalen Verwaltung (bspw. Jugendamt, Gemeindebüro) oder der Wirtschaft (bspw. Handwerksbetrieb, Medienagentur) kommen. Um die Bündnisse und ihre Projekte nachhaltiger zu verankern empfehlen wir, einen kommunalen Kooperationspartner in das Netzwerk einzubinden und kommunale Strukturen bei der Öffentlichkeitsarbeit, Bewerbung der Angebote und der Nutzung von Auftrittsorten gezielt einzubeziehen. Bei Angeboten im ländlichen Raum gilt dasselbe für die Landkreise.