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Das Förderprojekt lief erfolgreich von 2013 bis 2022 und befindet sich aktuell in der Abwicklung. 

Es können keine Anträge mehr gestellt und keine Projekte mehr gefördert werden.

 

Archiv der Projektförderung

FORMAT FERIENWERKSTATT

Das vereinfachte Kurzformat „Ferienwerkstatt“ kann ab sofort für die Projektumsetzung im Zeitraum zwischen Juni 2021 und dem 31. August 2022 per einstufiger Antragstellung in der Kumasta-Datenbank beantragt werden. Pro Antrag können bis zu vier Ferienwerkstätten beantragt werden. Die Antragstellung kann fortlaufend ohne Frist – jedoch immer sechs Wochen vor Projektstart – in der Kumasta-Datenbank erfolgen. Die Ferienwerkstatt basiert auf einer Kalkulation fester Beträge.

FORMAT FERIENWERKSTATT

Im Rahmen einer Ferienwerkstatt entsteht eine künstlerische Produktion, die öffentlich präsentiert wird.

Profil: Ein Modul Ferienwerkstatt umfasst 20 bis max. 40 Stunden als Blockveranstaltungan an zusammenhängenden Ferientagen / aufeinanderfolgenden Wochenenden, an denen außerschulisch mit Kindern und Jugendlichen mit erschwerten Zugängen zu Kunst und Kultur eine künstlerische Produktion erarbeitet und präsentiert werden kann.

Einzelne Aktionstage, kontinuierliche (z.B. wöchentliche) Angebote oder Workshops unter 20 Stunden an zusammenhängenden Ferientagen / Wochenenden sind von der Förderung ausgeschlossen oder müssen im Einzelfall begründet sein. Künstler*innen/Kultur-pädagog*innen arbeiten im Team mit Ehrenamtlichen.

NEU: Die Ferienwerkstatt basiert auf einer Kalkulation auf Basis fester Beträge: Teilnehmendenzahl und z.T. pauschalierte Berechnungen sind vorgegeben, dafür verringert sich der administrative Aufwand. Es können mit einem einzigen Antrag bis zu vier Ferienwerkstätten (Module) beantragt werden, die auch überjährig 2021/22 laufen können. Die Module können als Einzelprojekte laufen oder aufeinander aufbauen.

Pro Modul (FW1 bis FW4) gilt:

  • Zeitlicher Umfang: 20 bis max. 40 Workshop-Stunden
  • Umsetzung als Blockveranstaltung in den Ferien und/oder an aufeinanderfolgenden Wochenenden
  • Anzahl Teilnehmende: 10 Kinder/Jugendliche
  • Teilnehmer*innenschlüssel: mind. 1:5 (pandemiebedingte Änderungen nach Absprache)
  • Anzahl Honorarstunden: max. 80 Stunden à 60 Min. (mit bis zu 50 € Stundensatz + KSK)
  • Zusätzlich: Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche, Honorar für Öffentlichkeitsarbeit und/oder technischen Support
  • Sachausgaben: max. 1.103 €

Kalkulation: max. 5.700 Euro pro Modul Ferienwerkstatt, max. 22.800 Euro bei gebündelter Antragsstellung FW1 bis FW4

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Rechtspersonen mit eigener Geschäftsform (z.B. e.V., gGmbH, gGbr.) und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtsform.

Nicht antragsberechtigt sind Schulen, Kitas, Universitäten, natürliche Personen, kommunale Verwaltungen / Ämter, nicht gemeinnützige Organisationen, Räte / Gruppen / Gremien ohne eigene Rechtsform.