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Das Projekt lief erfolgreich von 2013 bis 2022 und befindet sich aktuell in der Abwicklung

 

„Kultur macht stark“ verstärkt Sommerangebote

Kinder und Jugendliche, deren Zugang zu Bildung erschwert ist, leiden besonders unter den Folgen der Corona-Pandemie. In dieser herausfordernden Zeit sollen deshalb mehr Kinder und Jugendlichen Zugang zu außerschulischen kulturellen Bildungsangeboten erhalten. Darum erleichtert „Kultur macht stark“ die Antragstellung für lokale Bündnisse und den Zugang zur Förderung.

Bildung von Bündnissen erleichtert

Anders als bisher kann nun auch eine überregionale Einrichtung mit zwei lokalen Partner*innen ein Bündnis bilden. Diese neue Regelung gilt für alle neuen Bündnisse bis zum Ende der Programmlaufzeit Ende 2022 und nicht nur für die kulturellen Bildungsangebote, die kurzfristig in den Ferien stattfinden sollen. Somit kooperieren auf lokaler Ebene nur noch mindestens zwei Partner*innen. Damit wird aufgefangen, dass vielerorts noch Kultureinrichtungen und Jugendzentren geschlossen sind. Bündnispartner*innen vor Ort sind z. B. eine beteiligte Schule sowie ein lokaler, außerschulischer Bündnispartner. Dies kann bspw. eine Musikschule, eine Bibliothek, ein Museum oder ein geeigneter Verein sein. Der*Die überregionale Bündnispartner*in muss nicht lokal verankert sein, es kann auch eine Einrichtung auf Landesebene sein, beispielsweise eine übergeordnete Fachstelle oder der Träger eines Netzwerks. Überregionale Einrichtungen können auch Sammelanträge für mehrere Projekte stellen. Die Programmpartner*innen unterstützen Bündnisse bei der Kontaktaufnahme zu geeigneten überregionalen Partner*innen.

Zielgruppe der Angebote sind weiterhin Kinder und Jugendliche im Alter von drei bis 18 Jahren, die wenig oder keinen Zugang zu kulturellen Bildungsangeboten haben. Die Teilnahme an den Angeboten ist auch weiterhin freiwillig.
Mehr Infos dazu auf www.buendnisse-fuer-bildung.de

Vereinfachtes Kurzformat Ferienwerkstatt bei "Jugend ins Zentrum!"

Das vereinfachte Kurzformat „Ferienwerkstatt“ kann ab sofort für die Projektumsetzung im Zeitraum zwischen Juni 2021 und dem 31. August 2022 per einstufiger Antragstellung in der Kumasta-Datenbank beantragt werden. Pro Antrag können bis zu vier Ferienwerkstätten beantragt werden. Die Antragstellung kann fortlaufend ohne Frist - jedoch immer sechs Wochen vor Projektstart - in der Kumasta-Datenbank erfolgen. Die Ferienwerkstatt basiert auf einer Kalkulation fester Beträge.

FORMAT FERIENWERKSTATT

Das vereinfachte Kurzformat „Ferienwerkstatt“ kann ab sofort für die Projektumsetzung im Zeitraum zwischen Juni 2021 und dem 31. August 2022 per einstufiger Antragstellung in der Kumasta-Datenbank beantragt werden. Pro Antrag können bis zu vier Ferienwerkstätten beantragt werden. Die Antragstellung kann fortlaufend ohne Frist - jedoch immer sechs Wochen vor Projektstart - in der Kumasta-Datenbank erfolgen. Die Ferienwerkstatt basiert auf einer Kalkulation fester Beträge.

FORMAT FERIENWERKSTATT


Im Rahmen einer Ferienwerkstatt entsteht eine künstlerische Produktion, die öffentlich präsentiert wird.

Profil: Ein Modul Ferienwerkstatt umfasst 20 bis max. 40 Stunden als Blockveranstaltungan an zusammenhängenden Ferientagen / aufeinanderfolgenden Wochenenden, an denen außerschulisch mit Kindern und Jugendlichen mit erschwerten Zugängen zu Kunst und Kultur eine künstlerische Produktion erarbeitet und präsentiert werden kann.

Einzelne Aktionstage, kontinuierliche (z.B. wöchentliche) Angebote oder Workshops unter 20 Stunden an zusammenhängenden Ferientagen / Wochenenden sind von der Förderung ausgeschlossen oder müssen im Einzelfall begründet sein. Künstler*innen/Kultur-pädagog*innen arbeiten im Team mit Ehrenamtlichen.

NEU: Die Ferienwerkstatt basiert auf einer Kalkulation auf Basis fester Beträge: Teilnehmendenzahl und z.T. pauschalierte Berechnungen sind vorgegeben, dafür verringert sich der administrative Aufwand. Es können mit einem einzigen Antrag bis zu vier Ferienwerkstätten (Module) beantragt werden, die auch überjährig 2021/22 laufen können. Die Module können als Einzelprojekte laufen oder aufeinander aufbauen.

Pro Modul (FW1 bis FW4) gilt:

  • Zeitlicher Umfang: 20 bis max. 40 Workshop-Stunden
  • Umsetzung als Blockveranstaltung in den Ferien und/oder an Wochenende
  • Anzahl Teilnehmende: 10 Kinder/Jugendliche
  • Teilnehmer*innenschlüssel: mind. 1:5 (pandemiebedingte Änderungen nach Absprache)
  • Anzahl Honorarstunden: max. 80 Stunden à 60 Min. (mit bis zu 50 € Stundensatz + KSK)
  • Zusätzlich: Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche, Honorar für Öffentlichkeitsarbeit und/oder technischen Support
  • Sachausgaben: max. 1.103 €

Kalkulation: max. 5.700 Euro pro Modul Ferienwerkstatt, max. 22.800 Euro bei gebündelter Antragsstellung FW1 bis FW4

 

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Rechtspersonen mit eigener Geschäftsform (z.B. e.V., gGmbH, gGbr.) und öffentlich-rechtliche Körperschaften mit eigener Rechtsform.

Nicht antragsberechtigt sind Schulen, Kitas, Universitäten, natürliche Personen, kommunale Verwaltungen / Ämter, nicht gemeinnützige Organisationen, Räte / Gruppen / Gremien ohne eigene Rechtsform.